Erpelkönig
Neues Mitglied
- Registriert
- 30 Dez 2019
- Beiträge
- 2
- Thema Autor
- #1
Hallo,
Ich bekomme wegen Krankheit eine Grundsicherungs rente.
Wenn ich nun einmalig mich bei einem broker anmelde und die 100-250€ einzahle und dann gewinne mache, muss ich dem amt doch erst mitteilen wenn ich mir das geld auszahlen lasse oder ?
Nehmen wir an ich gewinne über Wochen , 1000€.
Der Kapitalfreibetrag beträgt 800€ , dementsprechend überweise ich mir die 1000€ auf mein konto und teile es dem amt mit, dann dürfte ich 800€ behalten und müsste 200€ abgeben oder ?
Nur wie werden dann von den 1000€ noch die Steuern geltend gemacht ?
Mein Ziel ist es diese Fragen im Vorfeld zu klären, und das Traden per Demokonten und minimal einsätzen zu erlernen, da ich evtl. Dieses Jahr eine Umschulung machen kann.
Hätte demnach also keine Sorgen mehr wegen dem Amt.
Bitte klären Sie mich auf.
Vielen Dank
Ich bekomme wegen Krankheit eine Grundsicherungs rente.
Wenn ich nun einmalig mich bei einem broker anmelde und die 100-250€ einzahle und dann gewinne mache, muss ich dem amt doch erst mitteilen wenn ich mir das geld auszahlen lasse oder ?
Nehmen wir an ich gewinne über Wochen , 1000€.
Der Kapitalfreibetrag beträgt 800€ , dementsprechend überweise ich mir die 1000€ auf mein konto und teile es dem amt mit, dann dürfte ich 800€ behalten und müsste 200€ abgeben oder ?
Nur wie werden dann von den 1000€ noch die Steuern geltend gemacht ?
Mein Ziel ist es diese Fragen im Vorfeld zu klären, und das Traden per Demokonten und minimal einsätzen zu erlernen, da ich evtl. Dieses Jahr eine Umschulung machen kann.
Hätte demnach also keine Sorgen mehr wegen dem Amt.
Bitte klären Sie mich auf.
Vielen Dank