Begrenzung der Verlustverrechnung auf 20.000€ 👪 📈

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wit

Neues Mitglied
Registriert
1 Apr 2023
Beiträge
1
Hallo,

ich bin neu hier und habe gleich eine Frage: Die zweifelhafte Begrenzung der Verlustverrechnung auf 20.000€ betrifft ja im Prinzip jeden privaten Trader - das Ganze ist so falsch und gesetzeswidrig, das es früher oder später von irgendeinem Gericht kassiert wird, aber so lange will ich nicht warten...was hat man denn für Alternativen außer die Gründung einer GmbH, die mir erstmal zu aufwändig erscheint?
Wenn man fürs Trading nun ein Gewerbe anmeldet, gelten dann auch die 20.000€ als Höchstgrenze für Verluste oder läuft es dann wieder zivilisiert ab und alle Verluste, die ich mache, werden angerechnet?

Gruß Maik
 
Moin, Maik.

Ja, schwierige Thema. Aktuell macht es in D aus den von Dir genannten Gründen wenig Sinn, sich als Privatperson mit dem Trading zu befassen (, was vlt einer der Gründe ist, weswegen die Gesetzeslage dahingehend geändert wurde könnte man munkeln). Ein Gewerbe selbst reicht noch nicht einmal, es muss schon eine Kapitalgesellschaft sein (z.B. GmbH wie Du richtig schreibst). Wahnsinnig aufwändig ist die Gründung gar nicht, aber der Betrieb ist für viele Trader sicherlich verhältnismäßig mühsam und die Kosten zu hoch.
Gute Lösungen gibt es derzeit mWn für Leute, die Ihren Lebensmittelpunkt in D haben und noch nicht in derlei Gewinnzonen unterwegs sind, dass sich solche Strukturen lohnen, keine. Viele hoffen auf das von der FDP vorangetriebene "Zukunftsfinanzierungsgesetz", dass oben genannte Missstände wieder gerade rücken soll. Bis das Ganze in Kraft tritt, wird allerdings noch viel Wasser den Rhein runterfließen..
Wer örtlich ungebunden ist, hat allerdings viele Möglichkeiten, die börsenfreundlichere Gesetzeslage in anderen Ländern auszunutzen.

Viele liebe Grüße!
 
Zurzeit macht es als ein mit Privatkapital handelnder Trader mit Sitz Deutschland keinen Sinn CFD, Optionen oder Futures zu handeln. Von der 20.000 Verlustverrechnungsbeschränkung ausgeschlossen sind Stillhaltergeschäfte, die vor ihrem Verfall verkauft werden - was es möglich macht mit Knockout-Zertifikaten keine in die 20.000 Verlustverrechnung einzählenden Gewinne/Verluste zu generieren. Wichtig ist nur, dass man ein Knockout Zertifkat auf das gewollte Underlying so kauft, dass der KO-Preis weiter entfernt ist als der angedachte Stoploss und der Stoploss vor der KO-Schwelle im Zertifkat gesetzt wird.
 
Hallo Maik,

gute Nachrichten für private Trader: Die zuvor geltende Begrenzung der Verlustverrechnung auf 20.000 € wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 rückwirkend aufgehoben. Das bedeutet, dass Verluste aus Termingeschäften nun wieder uneingeschränkt mit Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden können.



Was bedeutet das für dich?

  • Keine Begrenzung mehr: Die frühere Beschränkung von 20.000 € pro Jahr entfällt. Du kannst Verluste aus Termingeschäften vollständig mit entsprechenden Gewinnen verrechnen.


  • Rückwirkende Anwendung: Diese Änderung gilt rückwirkend für alle offenen Steuerfälle. Das heißt, auch für Verluste aus den Vorjahren kann die uneingeschränkte Verrechnung beantragt werden.
Alternativen zur GmbH-Gründung:

Da die Verlustverrechnungsbeschränkung aufgehoben wurde, ist die Gründung einer GmbH oder die Anmeldung eines Gewerbes für die Verlustverrechnung nicht mehr erforderlich. Du kannst als privater Trader weiterhin in der Einkommenssteuererklärung deine Verluste und Gewinne aus Kapitalvermögen uneingeschränkt verrechnen.

Fazit:

Die gesetzliche Änderung durch das Jahressteuergesetz 2024 bringt erhebliche Erleichterungen für private Trader. Die zuvor kritisierte Begrenzung der Verlustverrechnung wurde aufgehoben, sodass du deine Verluste nun wieder vollständig mit Gewinnen ausgleichen kannst. Eine Gewerbeanmeldung oder GmbH-Gründung ist hierfür nicht mehr notwendig.

Beste Grüße, BullBoss
 
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